Der Fall Jannsen
Öffentliche Bekanntmachung in der causa Heinrich Maria Janssen von Rechtsanwalt und Notar a.D. Norbert Große-Hündfeld
In meiner Aufgabe, als früherer vom Bischof von Münster bestellter Vorsitzender der Missbrauchskommission für das Bistum Münster, gebe ich hiermit bekannt:
I. Dass ich mit dem Rundbrief vom 28.04.25 festgestellt habe, daß das Andenken an dem Bischof Heinrich Maria Janssen, den verstorbenen Bischof von Hildesheim, nach Paragraph 189 StGB auf strafbare Weise verunglimpft wird. Dies geschieht am wirkmächtigsten dadurch, dass das Verfahren zur Anerkennung des Leides nach der Richtlinie der Deutschen Bischofskonferenz praktiziert wird. Diese Richtlinie ist mit Paragraph 189 StGB unvereinbar!
II. Im zweiten Rundbrief vom 28.05.25 stellte ich fest, dass der Distanzierungsbeschluß der Stadt Kevelaer und die Umbenennung der Bischof Janssen Straße rechtswidrig erfolgt sind. Der Bischof hat sich nicht ehrunwürdig verhalten, sondern ist bestrebt gewesen, im Rahmen seines Amtes pflichtgemäß als Bischofs zu handeln.
Meine seit Frühjahr dieses Jahres vorausgegangenen Bemühungen, dies alles ausführlich der Öffentlichkeit in Form einer offenen Debatte in den deutschen Leitmedien zur Diskussion zu stellen, scheiterten. Darüber informiert folgende Internetadresse.
