Der Fall Janssen

Öffentliche Bekanntmachung in der causa Heinrich Maria Janssen von Rechtsanwalt und Notar a.D. Norbert Große-Hündfeld

In meiner Aufgabe, als früherer vom Bischof von Münster bestellter Vorsitzender der Missbrauchskommission für das Bistum Münster, gebe ich hiermit bekannt:

I. Dass ich mit dem Rundbrief vom 28.04.25 festgestellt habe, daß das Andenken an dem Bischof Heinrich Maria Janssen, den verstorbenen Bischof von Hildesheim, nach Paragraph 189 StGB auf strafbare Weise verunglimpft wird. Dies geschieht am wirkmächtigsten dadurch, dass das Verfahren zur Anerkennung des Leides nach der Richtlinie der Deutschen Bischofskonferenz praktiziert wird. Diese Richtlinie ist mit Paragraph 189 StGB unvereinbar!

II. Im zweiten Rundbrief vom 28.05.25 stellte ich fest, dass der Distanzierungsbeschluß der Stadt Kevelaer und die Umbenennung der Bischof Janssen Straße rechtswidrig erfolgt sind. Der Bischof hat sich nicht ehrunwürdig verhalten, sondern ist bestrebt gewesen, im Rahmen seines Amtes pflichtgemäß als Bischofs zu handeln.

III. Aus dem dritten Rundbrief vom 16.06.2025 geht hervor, dass es gegen den 1988 verstorbenen Heinrich Maria Janssen keine Beweise und keine Belege gibt, laut deren er als Bischof gegen seine Pflichten verstoßen hat. Des weiteren erhebe ich dort einen Apel an die Medien, dass sie über diese von mir dargelegte Rechtslage die Öffentlichkeit informieren. Auch lege ich dort meine Verwunderung an den Tag, mit Blick auf die besonderen Auszeichnungen, die dem Bischof von staatlicher Seite für seine Verdienste verliehen worden sind, dass weder der deutsche Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier noch der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies, trotz meiner Hinweise, zu der Rechtslage eine klärende Stellungnahme abgegeben haben.

An den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Dr.Georg Bätzing und den Bischof von Hildesheim Dr. Heiner Wilmer stelle ich die Frage, wie sie nun, um der Rechtslage zu entsprechen, tätig werden wollen.

Meine seit Frühjahr dieses Jahres vorausgegangenen Bemühungen, dies alles ausführlich der Öffentlichkeit in Form einer offenen Debatte in den deutschen Leitmedien zur Diskussion zu stellen, scheiterten. Darüber informiert folgende Internetadresse.